Winter- und Ganzjahresreifen

 

Das bisherige "M+S"-Symbol an Winterreifen und Ganzjahresreifen wird  abgeschafft. Ab dem 1. Januar 2018 ist nur noch das neue Alpine-Symbol (Schneeflocke vor Bergsilhouette) zulässig. Allerdings dürfen Sie M+S-Reifen ohne Schneeflockensymbol, die bis zum 31.Dezember 2017 produziert wurden, bis zum 30.9.2024 verwenden.

 

Außerdem wird ab dem 1. Januar 2018 eine härtere Strafe fällig, wenn Sie gegen die Pflicht verstoßen, geeignete Winterreifen zu verwenden. Bisher wurden dem Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 60.- Euro und ein Punkt in Flensburg aufgebrummt, wenn er mit einem Auto ohne geeignete Bereifung unterwegs war. Ab 2018 wird auch der Fahrzeughalter mit 75.- Euro und ein Punkt in der Verkehrssünderkartei bestraft.

 

Abgasuntersuchung am Endrohr kommt zurück

 

Bisher waren Fahrzeuge ab dem Baujahr 1. Januar 2006 im Rahmen der Hauptuntersuchung beim TÜV von der Abgasmessung am Endrohr per Sonde befreit – eine Onboard-Diagnose reichte stattdessen. Doch der Abgasskandal rund um Feinstaubemissionen und Stickoxide kassiert dieses Verfahren wieder ein: Ab dem 1. Januar 2018 müssen sowohl Dieselfahrzeuge als auch Benziner die direkte Messung der Abgase am Auspuffendrohr wieder bestehen. Damit können die Kosten einer Hauptuntersuchung um bis zu 12.- Euro steigen.

 

Bei der HU gibt es jetzt auch "gefährliche" Mängel

Seit 20. Mai 2018 gibt es neue Regeln bei der Hauptuntersuchung für Pkw. Wichtigste Neuerung ist zusätzliche Prüfkategorie: "Gefährlicher Mangel". Sie gesellt sich zu den bisherigen Kategorien "Ohne Mangel", "Geringer Mangel", "Erheblicher Mangel" und "Verkehrsunsicher", und zwar unterhalb der letztgenannten. Mit "gefährlichem Mangel" bescheinigt der Prüfingenieur dem Halter, dass dieser Fahrzeugmangel den Verkehr gefährdet. Eine Fahrt direkt nach Hause oder zur Reparatur wird gerade noch als vertretbar angesehen. Bei der Einstufung in die Kategorie "Verkehrsunsicher" muss dagegen weiterhin direkt die Prüfplakette entfernt und die Zulassungsbehörde informiert werden. Die Änderung ist Teil einer Umsetzung einer EU-Richtlinie in deutsches Recht. Ansonsten änderten sich Einstufungen oder Bezeichnungen einzelner Mängel, die aber meist die Arbeit der Prüfingenieure und weniger das HU-Ergebnis für die Fahrzeughalter betreffen.

 

Experten empfehlen: Unfallmelder nachrüsten!

 

Lebensretter im Zigarettenanzünder:

Viele Autoversicherer bieten für wenige Euro pro Jahr Unfallmeldedienste zum Nachrüsten an. Dieser sogenannte Unfallmeldedienst (UMD), eingerichtet vom GDV, besteht aus einem von der Firma Bosch entwickelten Stecker für eine 12-Volt-Steckdose (z.B. Zigarettenanzünder) und einer Smartphone-App. Im Falle eines Unfalls registriert der Unfallmeldestecker den abrupten Aufprall und sendet automatisch über die App eine Unfallmeldung mitsamt Position an die 112. Bei einen leichten Unfall oder Blechschaden kann per Knopfdruck manuell Hilfe gerufen werden. Der UMD soll für fast alle Fahrzeuge verfügbar sein. Ob das Smartphone kompatibel ist, lässt sich leicht auf www.umd.mobi überprüfen.

Die Preise für den UMD variieren bei den verschiedenen Autoversicherern.